06.01.2015 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 25. November 2014 entschieden (Az.: XI ZR 480/13), dass eine Bank, die sog. Garantiezertifikate vertreibt, verpflichtet ist, die Anleger ungefragt über Sonderkündigungsrechte der Emittentin aufzuklären.
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