03.02.2014 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Dezember 2013 entschieden (Az.: XI ZR 66/13), dass eine Klausel in den Bedingungen eines Geldinstituts, nach der für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug ein pauschaler Betrag in Rechnung gestellt werden darf, gegen das sog. Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstößt und daher unwirksam ist.
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