13.02.2017 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 4. Oktober 2016 entschieden (IX R 8/15), dass nachträgliche Schadenersatzzahlungen, die ein Anleger von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen fehlerhafter Bestätigungsvermerke für Verluste aus Aktiengeschäften erhält, steuerrechtlich nicht die in früheren Jahren entstandenen Verluste aus dem Verkauf der Aktien mindern.
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