11.11.2013 Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 23. Juli 2013 (Az.: 34 U 53/10) entschieden, dass Anleger, die eine Entscheidung für eine Geldanlage auf Basis eines fehlerhaften Prospekts treffen, einen Anspruch gegenüber dem Anlageberater auf Schadenersatz haben.
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