12.03.2019 Wer eine Direktversicherung, eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, irgendwann selbst bezahlt, sollte mögliche Stolperfallen beachten, wenn er einer zusätzlichen Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entgehen will, wie ein Urteil des Bundessozialgerichts belegt.
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