30.01.2019 Inwieweit ein Gewerbetreibender oder dessen Dienstleister, der zum Räumen und Streuen beauftragt wurde, dafür haften muss, wenn jemand auf dem Firmengelände aufgrund Eisglätte stürzt, obwohl es auf den sonstigen Straßen rund um das Gelände nicht glatt ist, verdeutlicht ein Gerichtsurteil.
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