02.04.2013 Eine rechtzeitige Festlegung, welche Entscheidungen und von wem für den Fall getroffen werden, dass man nach einem Unfall, bei Krankheit oder im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, ermöglicht weiterhin eine selbstbestimmte Lebensführung. Entsprechende Vollmachten und Verfügungen, beispielsweise zu Fragen der gewünschten medizinischen Behandlung, der Vermögensverwaltung oder auch zu einer Unterbringung in ein Pflegeheim sollten deshalb frühzeitig getroffen werden. In Deutschland lässt sich dies mithilfe einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- und einer Patientenverfügung regeln.
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