26.01.2019 Immer wieder werden Betonpfosten direkt auf der Straße zur Verkehrsberuhigung aufgestellt. Unter welchen Umständen ein Autofahrer, der das Hindernis nicht sieht, deshalb dagegenfährt und seinen Pkw beschädigt, für den Schaden nicht selbst aufkommen muss, belegt ein Gerichtsurteil.
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