10.02.2021 Wer ein Mofa, einen E-Scooter, ein Moped, ein anderes zwei- oder dreirädriges Kleinkraftrad oder ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug besitzt, benötigt wie jedes Jahr zum 1. März ein neues Versicherungs-Kennzeichen, damit der Versicherungsschutz weiterhin gewährleistet ist.
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