24.10.2015 Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/ Main hat mit Urteil vom 5. März 2015 (3 U 131/13) entschieden, dass ein Lebensversicherungsvertrag automatisch erlischt, wenn ein Versicherter, der diesen abgeschlossen hat, die Freistellung von den Beitragszahlungen verlangt, wenn bis dahin die Mindestversicherungsleistung noch nicht erreicht wurde. Der Versicherer ist nicht verpflichtet, den Versicherten hierauf hinzuweisen.
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