27.09.2016 Das Sozialgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 20. Januar 2016 entschieden (S 1 U 6296/14), dass Arbeitnehmer, die auf dem Weg von bzw. zu ihrer Arbeit mit ihrem Fahrzeug in eine neben der Gegenfahrbahn befindliche Parkbucht abbiegen wollen, um eine SMS zu lesen, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie dabei verunfallen.
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