20.02.2018 Ob ein Arbeitnehmer Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erwarten kann, wenn er sich nach einer geschäftlichen Tagung mit Kollegen für einen „Absacker“ in einem Hotel, in welchem Zimmer für einige Tagungsteilnehmer reserviert sind, trifft und dabei stürzt, zeigt ein Gerichtsurteil.
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