02.01.2018 Immer wieder kommt es vor, dass zwei Autofahrer nahezu gleichzeitig versuchen in einen Parkplatz einzuparken, nach dem Motto, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer dafür haften muss, wenn dieser Parkversuch mit einem Zusammenstoß der beiden Pkws endet, zeigt ein Gerichtsurteil.
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