29.08.2015 Das Amtsgericht (AG) Marl hat mit Urteil vom 16. Oktober 2014 entschieden (3 C 117/14), dass es bei Versicherungsbedingungen einer Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung, wonach ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs nur besteht, wenn eine fachgerechte Reparatur durchgeführt und diese durch Vorlage einer Rechnung nachgewiesen wird, nicht ausreicht, dass dieser Nachweis in anderer Form erfolgt.
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