21.09.2017 Auch wenn man immer wieder Autos sieht, die ganz oder teilweise auf einem Bürgersteig geparkt werden, heißt das noch lange nicht, dass das auch erlaubt ist. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen damit rechnen, dass das Fahrzeug auch abgeschleppt wird, wie ein Gerichtsurteil belegt.
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