30.07.2019 Wird ein Künstler oder Publizist von einer Firma, einem Verband oder einem Verein beauftragt, muss der Auftraggeber zusätzlich zum Künstlerhonorar einen prozentualen Anteil der Honorarhöhe, die Künstlersozialabgabe, entrichten. Seit Kurzem steht fest, wie hoch der Prozentsatz in 2019 sein wird.
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