15.07.2024 Nicht immer begnügt sich die Polizei damit, einem Verkehrsrowdy ein Bußgeld zu verhängen, in manchen Fällen, kann sie sogar das Auto, mit dem die Verstöße begangen wurden, beschlagnahmen. Das gilt selbst dann, wenn es das Auto eines anderen ist, wie ein Gerichtsurteil belegt.
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