25.05.2016 Der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) hat mit Urteil vom 22. Oktober 2015 (5 U 104/13) entschieden, dass ein Besitzer eines Baumes nicht schadenersatzpflichtig ist, wenn der Baum aufgrund eines Naturereignisses, das niemand zu verantworten hat, abbricht und Schäden anrichtet. Wenn zuvor bereits eine konkrete Gefahrenlage vorlag, muss dies schlüssig bewiesen werden.
weiterlesen ...