04.11.2020 Laut einem Gerichtsurteil muss ein Pkw-Fahrer, der eine Vorfahrt verletzt, für einen Unfall, der sich im Zusammenhang mit diesem Fahrfehler ereignet, nicht unbedingt für den Unfallschaden haften, wenn der Unfallgegner zum Unfallzeitpunkt viel zu schnell gefahren ist.
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