16.08.2017 Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 30. Januar 2017 entschieden (6 U 110/16), dass Versicherungsnehmer, die eine Rechtsschutzversicherung in ihrer „Eigenschaft als Eigentümer eines selbst genutzten Einfamilienhauses“ abschließen, den Versicherer nicht in Anspruch nehmen können, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit dem Verpächter des Grundstücks kommt, auf welchem das Objekt steht.
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