02.08.2013 Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Beschluss (Az.: 10 U 22/12) vom 9. Januar 2013 entschieden, dass ein elfjähriges Kind, das von einem Auto erfasst wird, weil es bei Dunkelheit zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch auf die Fahrbahn in Richtung einer auf der anderen Straßenseite befindlichen Kindergruppe läuft, unter bestimmten Umständen allein für die Unfallfolgen verantwortlich ist. Dies gilt zumindest dann, wenn der Autofahrer mit nur 20 bis 30 km/h unterwegs war und das Kind nicht bemerken konnte.
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