12.09.2014 Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am 13. Dezember 2013 entschieden (Az.: 9 U 27/13), dass von einem zwölfjährigen Jungen, der mit Feuer spielt, nicht ohne Weiteres erwartet werden kann, dass er die Gefährlichkeit seines Tuns für seine Umgebung erkennt. Vorsätzliches Handeln kann daher nicht unterstellt werden, wenn nicht nur von ihm angezündete Gegenstände, sondern das komplette Gebäude in Flammen aufgehen.
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