14.10.2020 Wie schnell man den gesetzlichen Unfallschutz verlieren kann, weil man während der Arbeitszeit eine Tätigkeit verrichtet, die nicht im Rahmen des Arbeitsvertrages als berufliche Aufgabe gilt und die auch nicht aufgrund einer Arbeitgeberanweisung erledigt wurde, belegt ein Urteil eines Sozialgerichts.
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