13.01.2015 Das Sozialgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 2. Juli 2014 entschieden (Az.: S 3 U 2979/13), dass Personen, die in einem von einem Verwandten geleiteten Supermarkt unentgeltlich dabei behilflich sind, die Weihnachts-Dekoration abzubauen, und dabei von einer Leiter stürzen, grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.
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