07.01.2015 Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zwei Verfahren vom 4. Dezember 2014 (Az.: B 2 U 10/13 R und B 2 U 13/13 R) entschieden, dass Studierende, die beim Hochschulsport zu Schaden kommen, grundsätzlich auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie an Wettkämpfen teilnehmen. Das setzt voraus, dass die Teilnahme an der Sportveranstaltung nur Studenten angeboten wird.
weiterlesen ...