02.12.2013 Wer Anspruch auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente hat, erhält bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der Ehegatte verstorben ist, eine Rente in Höhe der vollen Altersrente des Verstorbenen. War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, bekommt der Ehegatte diese drei vollen Monatsrenten sogar als Vorschuss, wenn dies rechtzeitig beantragt wird.
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