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Die bedarfsgerechte Reiseapotheke

Auch während einer Urlaubsreise gibt es keine Garantie, nicht krank zu werden. Gut, wenn man die passenden Medikamente zur Hand hat. Welche Arzneimittel ins Gepäck gehören und was chronisch Kranke beachten müssen, wenn sie mit notwendigen Medikamenten ins Ausland reisen möchten.

(verpd) Übelkeit, Durchfall, Kopfschmerzen oder schmerzhafte Insektenstiche – es gibt zahlreiche, plötzlich eintretende Gesundheitsbeschwerden, die einem den Urlaub vermiesen können. Eine sinnvoll ausgestattete Reiseapotheke hilft, dass solche Unpässlichkeiten nur von kurzer Dauer sind. Chronisch Kranke sollten zudem ihre benötigten Medikamente in ausreichender Menge mitführen, denn nicht immer gibt es im Ausland die gleichen Arzneimittel wie in Deutschland.

Wer eine Auslandsreise unternimmt, sollte zum einen alle Medikamente mitnehmen, die er regelmäßig einnehmen muss oder in Notfällen benötigt. Zum anderen ist es sinnvoll auch Arzneien mitzuführen, die typische Reisekrankheiten und häufig auftretende Beschwerden bekämpfen können.

Umfassende Tipps, wie die Reiseapotheke ausgestattet sein sollte, haben die Experten der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) in einer downloadbaren Checkliste zusammengestellt. Für Familien mit Kindern gibt es von der CRM Centrum für Reisemedizin GmbH außerdem eine spezielle Checkliste für eine kindgerechte Reiseapotheke.

Von der Grundausstattung …

Zur Grundausstattung gehören zum Beispiel ein digitales Fieberthermometer, Verbandsmaterial wie Heftpflaster und sterile Wundkompressen, Einmalhandschuhe und eine Schere, aber auch eine Pinzette und ein Insektenschutzmittel. Ferner sollte man Schmerz- und Fiebermittel sowie Arzneimittel gegen Reiseübelkeit, Verdauungsbeschwerden wie Durchfall oder Sodbrennen und gegen Erkältungssymptome wie Halsschmerzen, Husten und Schnupfen mitführen.

Empfohlen werden zudem Medikamente gegen Allergien, Sonnenbrand, Insektenstiche, Lippenherpes, Sportverletzungen sowie Wundsalben, Desinfektionsmittel, Ohrentropfen und ein abschwellendes Nasenspray.

Die ABDA-Experten verweisen darauf, dass die genaue Zusammensetzung der Reiseapotheke von der Art der Reise, den besuchten Ländern und Regionen sowie der medizinischen Versorgung vor Ort abhängt. Eine Beratung in einer Apotheke kann helfen zu klären, welche Medikamente mitgenommen werden sollten.

… bis zu den unbedingt notwendigen Medikamenten

Wer regelmäßig Medikamente benötigt, zum Beispiel chronisch Kranke und/oder Frauen, die die Antibabypille nehmen, muss darauf achten, dass die Präparate in für die Urlaubsdauer ausreichender Menge mitgenommen werden. Besteht eine bereits bekannte Allergie, zum Beispiel gegen Insektenstiche oder Nüsse, ist unbedingt auch das notwendige Notfallset mitzuführen.

Für Allergiker und chronisch Kranken ist es sinnvoll, einen ausgefüllten Europäischen Notfallausweis bei sich zu tragen, damit im Notfall Ärzte und Rettungskräfte über regelmäßig eingenommene Medikamente, Blutgruppe, Impfungen, Allergien und/oder vorhandene Erkrankungen informiert sind. Ein solcher Ausweis ist zum Teil bei Ärzten oder Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse, IKK Südwest sowie bei Organisationen wie der Deutschen Herzstiftung e.V. kostenlos erhältlich.

Mit Arzneimitteln unterwegs …

Der ebenfalls kostenlos herunterladbare ABDA-Ratgeber „Tipps rund um die Reiseapotheke“, erklärt unter anderem, worauf man beim Mitführen von Arzneimitteln achten sollte. So sollte man in südlichen Ländern wegen der Hitze lieber Medikamente in Form von Tabletten, Pulver oder Tropfen statt Zäpfchen oder Säfte mitnehmen.

Verreist man mit dem Flugzeug, sind alle Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sowie ein vorhandenes Notfallset bei bestehenden Allergien, unbedingt im Handgepäck unterzubringen, da aufgegebene Gepäckstücke immer wieder verloren gehen oder viel später ankommen.

Allerdings dürfen bestimmte Dinge wie Spritzen oder Scheren sowie Flüssigkeiten ab einer bestimmten Menge häufig nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Fluggesellschaft in die Kabine genommen werden.

… und im Ausland einreisen

Zudem gilt es zu beachten, dass nicht in jedem Land die uneingeschränkte Einfuhr von bestimmten Medikamenten, insbesondere von Betäubungsmitteln, erlaubt ist. Hinweise dazu gibt es in den Webportalen der diplomatischen Vertretung des entsprechenden Reiselandes, des Zolls, des Auswärtigen Amtes und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Bei der notwendigen Mitnahme von Betäubungsmitteln kann ein ärztliches Attest mit dokumentierter Diagnose und medikamentöser Therapie, die zeigt, dass das Mittel dem Eigenbedarf dient, hilfreich sein. Es sollte unter anderem in englischer Sprache verfasst sein.

Sonstige medizinische Hinweise wie empfohlene Impfungen, häufig auftretende Krankheiten und Aussagen zur medizinischen Versorgung enthalten die Reise- und Sicherheitshinweise zum jeweiligen Reiseland des Auswärtigen Amtes.



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