(verpd) Ein Ergebnis einer vor kurzem veröffentlichten Statistik des Verbandes der Ersatzkassen e.V. ist, dass ein Pflegebedürftiger im Durchschnitt für eine stationäre Pflege trotz Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aktuell 1.891 Euro selbst tragen muss. In manchen Regionen liegt die finanzielle Belastung für einen betroffenen Pflegebedürftigen sogar bei weit über 2.000 Euro. Vergleicht man die entsprechenden Statistiken von vor sechs oder 18 Monaten zeigt sich zudem, dass die Kosten, die der Pflegebedürftige alleine tragen muss, immer höher werden.
Dass die gesetzliche (soziale) Pflegeversicherung (SPV) nur eine Teilabsicherung ist, ist den meisten bekannt. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt beispielsweise für eine stationäre Pflege je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen einen Pauschalbetrag für die Pflege, Betreuung und medizinische Behandlung im Pflegeheim. Pflegebedürftige, die stationär in einem Pflegeheim untergebracht sind, erhalten von der SPV 125 Euro bei Pflegegrad 1, 770 Euro bei Pflegegrad 2, 1.262 Euro bei Pflegegrad 3, 1.775 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.005 Euro bei Pflegegrad 5 pro Monat.
Wie aktuelle Statistiken des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (VDEK) belegen, reichen diese Pauschalbeträge der gesetzlichen Pflegeversicherung jedoch bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer stationären Pflege abzusichern. Nach den aktuellen VDEK-Daten vom 1. Juli 2019 muss ein Pflegebedürftiger ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu den Leistungen der SPV im bundesweiten Durchschnitt für eine stationäre Pflege 1.891 Euro selbst tragen.
Wie sich der Eigenanteil eines Pflegebedürftigen zusammensetzt
Der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege zusätzlich zu den SPV-Leistungen zu tragen hat, setzt sich zum einen aus den Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung im Pflegeheim sowie den Investitionskosten des Pflegeheims zusammen. Zu den Investitionskosten zählen anteilige Kosten, die der Heimbetreiber für die Gebäudemiete oder -finanzierung, für Instandhaltungskosten oder ähnliche Ausgaben auf die Heimbewohner umlegen darf.
Zum anderem muss ein Pflegebedürftiger auch für einen Teil der pflegebedingten Kosten aufkommen, da die Pauschalleistungen der SPV dafür in der Regel nicht ausreichen. Darunter fallen die Kosten für das Pflegepersonal und der Sachaufwand für die Pflege. Seit 2017 ist dieser sogenannte einrichtungs-einheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflegekosten für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch.
„Das heißt, Betroffene im Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege genauso viel zu wie Betroffene im Pflegegrad 2. Der Eigenanteil unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung“, wie im Webportal des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu lesen ist.
Stationäre Pflege: So viel zahlt ein Pflegebedürftiger dazu
Laut der VDEK-Statistik musste ein Pflegebedürftiger Mitte 2019 im Durchschnitt 747 Euro für Unterkunft und Verpflegung sowie 451 Euro an Investitionskosten selbst zahlen. Der einrichtungs-einheitliche Eigenanteil, den die stationär betreuten Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 selbst zu tragen haben, liegt aktuell im Bundesdurchschnitt bei 693 Euro. Bei Pflegegrad 1 waren es sogar 918 Euro.
Damit lag die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für eine stationäre Pflege am 1. Juli 2019 insgesamt bei durchschnittlich 1.891 Euro, bei Pflegegrad 1 waren es sogar 2.116 Euro. Das waren, wenn man frühere VDEK-Statistiken vergleicht, für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 61 Euro mehr als vor sechs Monaten und sogar 119 Euro mehr als im Januar 2018.
Insgesamt kostete Mitte 2019 die stationäre Pflege, wenn man die Leistungen der SPV und die durchschnittlichen Eigenbeteiligungen, die ein Pflegebedürftiger selbst zu zahlen hat, zusammenrechnet, im Bundesdurchschnitt aktuell in
- Pflegegrad 1 2.241 Euro,
- Pflegegrad 2 2.661 Euro,
- Pflegegrad 3 3.153 Euro,
- Pflegegrad 4 3.666 Euro und
- Pflegegrad 5 3.896 Euro.
Regionale Unterschiede bei der finanziellen Belastung
Allerdings unterscheidet sich die finanzielle Belastung, die ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege selbst zu tragen hat, regional zum Teil erheblich, wie die VDEK-Daten belegen. So müssen Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2.337 Euro fast 24 Prozent mehr zahlen als im Bundesdurchschnitt.
Und auch in Baden-Württemberg liegt die finanzielle Belastung mit 2.184 Euro um fast 16 Prozent und im Saarland mit einem Eigenanteil von 2.225 Euro um knapp 18 Prozent über dem Durchschnitt für ganz Deutschland. Deutlich unter dem Bundesdurchschnitt, nämlich zwischen 24 bis 30 Prozent weniger, müssen Pflegebedürftige in Bremen mit 1.845 Euro, in Hessen mit 1.881 Euro und in Berlin mit 1.883 Euro von den Gesamtkosten für die Unterbringung und Pflege in einem Pflegeheim zahlen.
In Nordrhein-Westfalen muss ein Pflegebedürftiger für eine stationäre Pflege über 1.000 Euro mehr aus der eigenen Tasche zahlen als in Sachsen-Anhalt. Und das, obwohl der Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger in Sachsen-Anhalt noch Anfang 2018 zu tragen hatte, bis Mitte 2019 um 249 Euro angestiegen ist. Die Differenz des Eigenanteils für eine stationäre Pflege im gleichen Zeitraum in Nordrhein-Westfalen lag dagegen nur bei plus sechs Euro.
Bundesland | Einrichtungs-einheitlicher Eigenanteil (*EEE) | Unterkunft und Verpflegung | Investitionskosten (näherungsweise) | Gesamter Eigenanteil |
---|---|---|---|---|
Durchschnittliche finanzielle Belastung ohne Ausbildungsumlage oder individuelle Ausbildungskosten, *EEE für Pflegegrade 2 bis 5; Datenquelle: VDEK | ||||
Sachsen-Anhalt | 476 | 568 | 287 | 1.331 |
Sachsen | 442 | 572 | 349 | 1.363 |
Thüringen | 355 | 693 | 357 | 1.405 |
Mecklenburg-Vorpommern | 520 | 572 | 336 | 1.428 |
Niedersachsen | 487 | 584 | 491 | 1.562 |
Brandenburg | 661 | 619 | 292 | 1.572 |
Schleswig-Holstein | 473 | 720 | 486 | 1.679 |
Bremen | 556 | 761 | 528 | 1.845 |
Hessen | 697 | 684 | 500 | 1.881 |
Berlin | 915 | 590 | 378 | 1.883 |
Bundesdurchschnitt | 693 | 747 | 451 | 1.891 |
Bayern | 864 | 652 | 409 | 1.925 |
Hamburg | 658 | 768 | 548 | 1.974 |
Rheinland-Pfalz | 698 | 853 | 432 | 1.983 |
Baden-Württemberg | 953 | 809 | 422 | 2.184 |
Saarland | 856 | 865 | 504 | 2.225 |
Nordrhein-Westfalen | 755 | 1.036 | 546 | 2.337 |
Frühzeitige Vorsorge zahlt sich aus
Wie die VDEK-Daten zeigen, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten für die Pflege von Pflegebedürftigen – das gilt im Übrigen nicht nur für die stationäre Pflege. Auch bei der ambulanten Pflege muss ein Pflegebedürftiger mit zusätzlichen Kosten rechnen, da auch hier die Leistungen der SPV nicht ausreichen. Daher sollte man beispielsweise mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung entsprechend vorsorgen, um nicht zum Sozialhilfefall zu werden und/oder zur finanziellen Belastung der Angehörigen.
Denn reicht das eigene Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, sind unter Umständen auch der Ehepartner und/oder die eigenen Kinder verpflichtet, einen Teil der restlichen Pflegekosten zu übernehmen. Möglich ist dies mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung, die je nach Vertragsgestaltung auch staatlich gefördert wird.
Eine solche Pflegevorsorge ist bereits in jungen Jahren sinnvoll. Zum einen ist die monatliche Prämienbelastung für eine solche Police erheblich günstiger, wenn diese in jungen Jahren abgeschlossen wird, zum anderen kann eine Pflegebedürftigkeit durch Unfall oder Krankheit auch eintreten, wenn man jung ist. Selbst wer aktuell keinen finanziellen Spielraum für eine Pflegevorsorge sieht, erfährt durch die Beratung eines Versicherungsfachmanns oftmals von Absicherungslösungen, auf die er ohne eine gründliche Analyse nicht gekommen wäre.
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