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Kennzeichenwechsel für Mofas und Co.

Ab dem 1. März müssen Besitzer von Mofas, Mopeds, E-Scooter und anderen Kleinkrafträdern ihr bisheriges Versicherungs-Kennzeichen austauschen, denn ab dann ist ein blaues Nummernschild notwendig.

(verpd) Immer im Frühjahr, genauer gesagt am 1. März eines Jahres, beginnt für alle Arten von Kleinkrafträdern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen sowie motorisierten Krankenfahrstühlen ein neues Versicherungsjahr. Ab diesem Zeitpunkt muss das bisherige schwarze-weiße durch ein blau-weißes Versicherungs-Kennzeichen ausgewechselt werden. Anderenfalls droht eine Strafe.

Für zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie für Elektrokleinstfahrzeuge ist zwar keine Zulassung bei der Zulassungsstelle vorgeschrieben. Sie benötigen für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr aber ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen – bei Elektro-Kleinstfahrzeugen eine Versicherungsplakette – als Bestätigung, dass der gesetzlich notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Gültig ist ein solches Kennzeichen oder eine solche Plakette nur, wenn es für das aktuelle Versicherungsjahr gilt.

Ein Versicherungsjahr beginnt frühestens zum 1. März und läuft spätestens am 28. oder bei Schaltjahren am 29. Februar des nächsten Jahres ab, das heißt, für jedes Versicherungsjahr benötigt der Kfz-Halter eine neue Versicherungs-Bestätigung. Ob die Kfz-Haftpflichtversicherung für das laufende Versicherungsjahr gilt, zeigt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens oder der Versicherungsplakette und ist so auf einen Blick erkennbar. Denn die Kennzeichenschrift ist abwechselnd je nach Versicherungsjahr blau, grün oder schwarz auf weißem Untergrund.

Ab 1. März 2021: Blaue Schrift auf weißem Hintergrund

Im neuen Versicherungsjahr 2021/2022 gilt eine blaue Schrift auf weißem Hintergrund. Die bisherigen schwarz-weißen Kennzeichen oder Plaketten verlieren nämlich am 28. Februar 2021 ihre Gültigkeit. Die ab 1. März gültigen Versicherungs-Kennzeichen oder Versicherungsplaketten sind beim Kfz-Versicherer beziehungsweise beim Versicherungsvermittler erhältlich. Wer ab dem 1. März noch mit einem schwarzen statt blauen Kennzeichen fährt, hat keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug und kann mit einem Bußgeld von bis zu 40 Euro bestraft werden.

Zudem macht er sich wegen Fahrens ohne vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtschutz strafbar, dies kann je nach Umstand mit einer hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden. Verursacht man ohne (ein passendes) Versicherungs-Kennzeichen oder eine gültige Versicherungsplakette einen Unfall, bei dem andere geschädigt werden, haftet man außerdem für alle mit dem Kfz angerichteten Schäden mit seinem jetzigen und künftigen Einkommen und Vermögen.

Versicherungs-Kennzeichen oder Versicherungsplakette?

Folgende Fahrzeuge sind zwar nicht zulassungspflichtig, benötigen aber laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein Versicherungs-Kennzeichen:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren,
  • Quads und andere vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sowie Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern,
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung mit Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometer wie S-Pedelecs oder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über sechs bis maximal 45 Stundenkilometer wie E-Bikes,
  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind,
  • motorisierte Krankenfahrstühle sowie
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 Stundenkilometern, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Folgende Fahrzeuge benötigen laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eine Versicherungsplakette: E-Scooter, Segways und andere Elektrokleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens sechs und höchstens 20 Stundenkilometern.



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