Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt für ihre Versicherten die kompletten Kosten für eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen. Privat Krankenversicherte müssen in der Regel weder in dem von ihnen abgeschlossenen Tarif vereinbarte Selbstbehalte zahlen noch wirkt sich die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen auf die Beitragsrückerstattung aus.
Vorsorgeuntersuchungen für Jung und Alt
Die wichtigsten Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen für alle:
- ab 18 Jahre: Zahnvorsorge-Untersuchung je Kalenderhalbjahr
- ab 35 Jahre: alle zwei Jahre Check-up 35 – Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen
- ab 35 Jahre: Früherkennung Hautkrebs alle zwei Jahre
- ab 50 Jahre: jährliche Früherkennung Darmkrebs (Test und Beratung)
- ab 55 Jahre: Früherkennung Darmkrebs (Darmspiegelung)
Die wichtigsten Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen für Frauen:
- ab 20 Jahre: jährliche Früherkennung Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitals
- ab 30 Jahre: jährliche Früherkennung Brustkrebs
- ab 50 Jahre: Früherkennung Brustkrebs alle zwei Jahre bis zum Ende des 70. Lebensjahres
Die wichtigsten Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen für Männer:
- ab 45 Jahre: jährliche Früherkennung Krebserkrankungen der Prostata und der äußeren Geschlechtsorgane
- Insgesamt werden von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr elf Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Zudem wird bei Kindern bis sechs Jahren insgesamt dreimal und bei den Sechs bis 18-Jährigen einmal je Kalenderhalbjahr eine Zahnvorsorge-Untersuchung bezahlt. Ziel ist es, mögliche Krankheiten, Fehlstellungen zum Beispiel beim Skelett, den Zähnen oder der Muskulatur, angeborene Stoffwechselstörungen oder auch mögliche Entwicklungs- und Verhaltensstörungen frühzeitig zu erkennen und wenn notwendig zu behandeln.
Detaillierte Informationen, welche Vorsorgeuntersuchungen bezahlt werden und was diese genau enthalten, können bei der eigenen Krankenkasse beziehungsweise Krankenversicherung nachgefragt werden.
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