(verpd) Zwar gibt es keine Garantie, dass man nicht doch einmal schwer erkrankt. Allerdings lässt sich das Risiko mit einer gesunden Lebensweise und der Teilnahme an den von Krankenkassen und -versicherern kostenlos angebotenen Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen verringern und im Krankheitsfall teils die Heilungschancen verbessern. Männer haben seit 2018 im Vergleich zu Früher einen Anspruch auf eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung.
Die Gefahr, an Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krebs oder Diabetes zu erkranken, könnte zum Teil deutlich verringert werden, wenn man bestimmte Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Übergewicht oder schlechte Blutwerte frühzeitig erkennt und ihnen entgegenwirkt. Zudem sind die Heilungschancen bei vielen, teils auch schweren Krankheiten wie Darm-, Haut-, Brust- oder Prostatakrebs umso besser, je früher man die Erkrankung oder ihre Vorstufen erkennt und mit einer entsprechenden Therapie beginnt.
Daher gibt es für Krankenversicherte hierzulande diverse kostenlose Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen, auf die sie einen Anspruch haben.
Von Gesundheitsexperten empfohlen
Gesundheitsexperten empfehlen den Bürgern als Mindeststandard, die von den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos angebotenen ärztlichen Untersuchungen zur Früherkennung und Vorsorge wahrzunehmen. Eine kurze Übersicht, auf welche Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich Krankenversicherte einen kostenlosen Anspruch haben, enthält das Webportal des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Im Detail haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch
- auf rund zehn Kinder- und Jugenduntersuchungen von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr sowie
- auf drei zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bis zum sechsten Lebensjahr und halbjährliche Kontrollen beim Zahnarzt ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr.
Männer und Frauen haben einen Anspruch
- ab dem 18. Lebensjahr auf eine Zahnvorsorge-Untersuchung je Kalenderhalbjahr,
- ab dem 35. Lebensjahr auf einen Gesundheits-Check-up alle zwei Jahre zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Nierenerkrankungen sowie
- ebenfalls ab dem 35. Lebensjahr auf ein Hautkrebsscreening zur Früherkennung von Hautkrebs alle zwei Jahre,
- ab dem 50. bis 54. Lebensjahr auf eine jährliche Früherkennungs-Untersuchung von Darmkrebs (Test von Blut im Stuhl und Beratung) und
- ab dem 55. Lebensjahr auf zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder alternativ auf einen Test von Blut im Stuhl alle zwei Jahre zur Früherkennung von Darmkrebs.
Speziell Frauen haben einen Anspruch
- bis zum 25. Lebensjahr auf ein jährliches Chlamydien-Screening (eine Untersuchung auf eine bestimmte Bakterienerkrankung, die zu Sterilität führen oder ein Risiko in der Schwangerschaft darstellen könnte),
- ab dem 20. Lebensjahr auf eine jährliche Früherkennungs-Untersuchung von Gebärmutterhalskrebs,
- ab dem 30. Lebensjahr auf eine jährliche Früherkennungs-Untersuchung von Brustkrebs (Abtasten der Brust) und
- ab dem 50. bis einschließlich 69. Lebensjahr auf ein Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs alle zwei Jahre.
Speziell Männer haben einen Anspruch
- ab dem 45. Lebensjahr auf eine jährliche Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und der äußeren Geschlechtsorgane sowie
seit 2018 neu,
- ab dem 65. Lebensjahr auf eine einmalige Früherkennungs-Untersuchung von einem Aneurysma der Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma) in Form einer Ultraschalluntersuchung.
Wenn weitere Vorsorgeuntersuchungen notwendig sind
Ausführliche Informationen zu den kostenlosen Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen gibt es im Internetauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Die kostenlos herunterladbare, über 130 Seiten starke Broschüre „Ratgeber zur Prävention und Gesundheitsförderung“ des BMG enthält neben zahlreichen Tipps für eine gesunde Lebensweise auch ein separates Kapitel zu den Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen. Welche Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen im Einzelnen bezahlt werden und was diese genau beinhalten, erfährt man bei der zuständigen Krankenkasse beziehungsweise privaten Krankenversicherung.
Liegen Vorerkrankungen oder Risikofaktoren vor, zahlt die gesetzliche Krankenkasse für den Versicherten teils auch andere Vorsorgeuntersuchungen. Private Krankenversicherungen übernehmen im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen je nach Vereinbarung meist auch weitere und/oder umfassendere Früherkennungs-Maßnahmen.
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