Ist im Kfz-Versicherungsvertrag innerhalb der Kaskoversicherung ein Verzicht auf die freie Werkstattwahl vereinbart, behält sich der Versicherer das Recht vor, im Schadenfall eine Werkstatt aus seinem Werkstattnetz auszuwählen.
Mehrere Hundert Euro Ersparnis möglich
Wenn das Auto nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist, übernehmen einige Versicherungs-Unternehmen neben der Kfz-Reparatur zudem auch den Transport in diese Werkstatt.
Bei fahrtüchtigen Autos gilt dies in der Regel ab einer bestimmten Kilometerentfernung vom Wohnsitz des Kfz-Halters. Bei einigen Versicherern lassen sich durch einen Tarif mit Werkstattbindung im Vergleich zu einem ohne Bindung bis zu mehrere Hundert Euro sparen.
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