Würde der gleiche Sachverhalt dem Versicherer schriftlich übermittelt, fiele die Antwort meist ganz anders aus. "Ich kenne Fälle, bei dem die Kunden einen einfachen Leitungswasserschaden melden und am Telefon die Antwort bekommen, der sei leider nicht versichert", kritisierte Brück.
Auch wer seinen Schaden später über den Versicherungsmakler melde, erhalte meist eine ganz andere Antwort als bei einer telefonischen Voranfrage. Der Weg, den der Kunde bei der Schadenregulierung einschlage, sei oft für den Erfolg ausschlaggebend.
Versicherungsvertreter, die nur für einen Versicherer tätig sind, müssten als Erfüllungsgehilfen auch bei der Schadenregulierung auf ihre Assekuranz Rücksicht nehmen. Demgegenüber
würden allein Versicherungsmakler die Interessen ihrer Kunden vertreten.
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