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So lange dauert im Durchschnitt ein Krankenhausaufenthalt

Wie aus einem aktuellen Krankenhausreport einer gesetzlichen Krankenkasse hervorgeht, ist die Aufenthaltsdauer, die ein Patient durchschnittlich im Krankenhaus verbringt, seit drei Jahren insgesamt gesehen auf dem niedrigsten Wert. Dies trifft jedoch nicht auf alle Leiden zu.

(verpd) Laut einem Ergebnis einer aktuellen, jährlich durchgeführten Studie einer gesetzlichen Krankenkasse verweilt ein Krankenhauspatient je Behandlungsfall im Durchschnitt 7,5 Tage in der Klinik. Die Verweildauer in der Klinik für die Behandlung einer psychischen Erkrankung beträgt im Schnitt allerdings das Dreifache.

Jüngst hat die Krankenkasse Barmer GEK, ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ihren „Krankenhausreport 2019“ vorgestellt. Basis der seit 2005 jährlich durchgeführten Studie sind die rund 9,2 Millionen gesetzlich Krankenversicherten, die bei der genannten Krankenkasse versichert sind. Ein Studienergebnis ist, dass zwar die Anzahl der Krankenhausaufenthalte seit dem Jahr 2006 tendenziell zugenommen hat, aber seit 2014 wieder ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist.

2006 gab es statistisch gesehen je 1.000 Personen, die mindestens ein Jahr gesetzlich krankenversichert waren, im Schnitt rund 189 stationäre Krankenhausaufenthalte – 2014 waren es sogar 217 Klinikbehandlungen und damit der höchste Wert seit 2006. Seit 2014 sinkt die Zahl leicht. 2018 gab es knapp 214 Krankenhausfälle je 1.000 GKV-Versicherte, und damit rund ein Prozent weniger als noch im Vorjahr. Ein weiteres Studienergebnis ist, dass der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt pro Behandlungsfall seit Jahren bis 2015 stetig rückläufig war.

Langer Krankenhausaufenthalt bei psychischen Leiden

Betrachtet man die gesetzlich Krankenversicherten, die tatsächlich im Krankenhaus stationär behandelt wurden, zeigt sich, dass letztes Jahr wie auch in den beiden vorangegangenen Jahren die durchschnittliche Verweildauer je Behandlungsfall 7,5 Tage betrug, das ist der niedrigste Wert seit der Wiedervereinigung 1990. 1990 lag die durchschnittliche Verweildauer noch bei 13,4 Tagen, im Jahr 2000 bei 10,3 Tagen und 2006 bei 8,5 Tagen.

Im Detail hat sich bei nahezu allen Krankheitsarten, die besonders häufig zu einer stationären Behandlung führten, die durchschnittliche Aufenthaltsdauer je Behandlungsfall verkürzt. Am häufigsten wurden Patienten wegen Krankheiten des Kreislaufsystems im Krankenhaus behandelt. Die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus betrug im Durchschnitt 7,5 Tage. Unterscheidet man nach angefallener Verweildauer im Krankenhaus je Behandlungsfall wegen eines physischen Leidens und einer psychischen Erkrankung, zeigt sich jedoch ein anderes Bild.

Der durchschnittliche Krankenhausaufenthalt wegen eines körperlichen oder organischen Leidens ging zwischen 2006 und 2018 je Behandlungsfall von 7,5 auf 6,3 Tage zurück. Dagegen stieg die Klinikverweildauer wegen einer psychischen Erkrankung im Schnitt von 22,2 Tage in 2006 auf 24,4 Tage in 2018. Letztes Jahr wurde damit die bisher höchste Verweildauer im Schnitt für die Klinikbehandlung eines psychischen Leidens erreicht – sie lag fast viermal so hoch wie die einer rein physischen Erkrankung.

Kostenschutz für den Krankenhausaufenthalt

Wer übrigens als gesetzlich Krankenversicherter stationär im Krankenhaus behandelt wird, muss für maximal 28 Tage einen Eigenanteil von zehn Euro pro Klinikaufenthalts-Tag aus der eigenen Tasche zahlen. Diese und weitere Kosten lassen sich durch eine private Krankenhaustagegeld-Versicherung abdecken.

Auch die in vielen Krankenhäusern angebotenen Wahlleistungen – von der Einzel- statt Mehrbettzimmer-Unterbringung bis hin zur Behandlung durch den Chefarzt – muss der GKV-Versicherte selbst bezahlen, da die Krankenkasse die dafür anfallenden Mehrkosten nicht übernimmt. Selbst die Auswahl der Klinik, in der eine Behandlung durchgeführt werden soll, ist bei GKV-Versicherten auf Krankenhäuser mit einer Kassenzulassung beschränkt.

Bei einer gewünschten Unterbringung und Behandlung in einer Privatklinik muss ein gesetzlich Krankenversicherter die kompletten Krankenhauskosten selbst tragen, da die Krankenkassen laut gesetzlichen Vorgaben, bis auf wenige Ausnahmefälle, hierfür nicht leisten dürfen. Mit einer privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung lassen sich jedoch auch solche (Mehr-)Kosten mit absichern.



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