Wurde in der Kfz-Versicherungspolice im Bereich des Kaskoschutzes ein Verzicht auf die freie Werkstattwahl vereinbart, behält sich der Versicherer das Recht vor, im Schadenfall eine Werkstatt aus seinem Werkstattnetz auszuwählen.
Einsparungen im dreistelligen Eurobereich
Ist das Auto nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher, übernehmen einige Versicherer zudem auch den Transport in diese Werkstatt.
Bei fahrtüchtigen Autos gilt dies in der Regel ab einer bestimmten Kilometerentfernung vom Wohnsitz. Bei einigen Versicherern lassen sich durch einen Tarif mit Werkstattbindung im Vergleich zu einem ohne eine solche bis zu mehreren Hundert Euro sparen.
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