Wurde in der Kfz-Versicherungspolice im Bereich des Kaskoschutzes ein Verzicht auf die freie Werkstattwahl vereinbart, behält sich der Versicherer das Recht vor, im Schadenfall eine Werkstatt aus seinem Werkstattnetz auszuwählen. Dies hat auch Vorteile für den Versicherungskunden.
Nicht nur günstigere Prämien
Im Gegenzug dazu ist nämlich die Prämie für den Kaskoschutz in der Regel erheblich niedriger. Bei einigen Versicherern lassen sich durch einen Tarif mit Werkstattbindung im Vergleich zu einem ohne bis zu mehrere Hundert Euro sparen.
Zudem übernehmen einige Versicherer bei einer eingeschränkten Werkstattwahl neben der Kfz-Reparatur auch den Transport in die vorgegebene Werkstatt, wenn das Auto aufgrund eines Kaskoschadens nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist. Bei fahrtüchtigen Autos gilt dies in der Regel ab einer bestimmten Kilometerentfernung vom Wohnsitz des Kfz-Halters.
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