Das bei der Kapitalanlagegesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Das Sondervermögen muß von dem eigenen Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. Investmentfonds haben so den Vorteil, dass sie absolut konkurssicher sind. Selbst im theoretischen Fall einer Insolvenz der Kapitalanlagegsellschaft oder der Depotbank geht das Fondsvermögen nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleibt eigenständig erhalten.